Satzung der Gesellschaft Didaktik der
pädagogischen Fächergruppe (GDPFG)
A: Allgemeines
§1 Name, Sitz, Eintragung und Geschäftsjahr
§2 Zweck des Vereins
§3 Gemeinnützigkeit
B: Vereinsmitgliedschaft
§4 Erwerb der Mitgliedschaft
§5 Arten der Mitgliedschaft
§6 Beendigung der Mitgliedschaft
§7 Ausschluss aus dem Verein
C: Rechte und Pflichten der Mitglieder
§8 Beiträge, Gebühren, Beitragseinzug
§9 Ordnungsgewalt des Vereins
D: Die Organe des Vereins
§10 Die Vereinsorgane
§11 Vergütung der Organmitglieder, Aufwendungsersatz, bezahlte Mitarbeit
§12 Die Mitgliederversammlung
§13 Zuständigkeit der Mitgliederversammlung
§14 Die außerordentliche Mitgliederversammlung
§15 Der geschäftsführende Vorstand
§16 Der Gesamtvorstand
§17 Abteilungen
E: Sonstige Bestimmungen
§18 Kassenprüfer:innen
§19 Vereinsordnungen
§20 Haftung des Vereins
§21 Datenschutz
F: Schlussbestimmungen
§22 Auflösung
§23 Gültigkeit der Satzung
§1 Name, Sitz, Eintragung und Geschäftsjahr
§2 Zweck des Vereins
§ 3 Gemeinnützigkeit
§4 Erwerb der Mitgliedschaft
§5 Arten der Mitgliedschaft
§6 Beendigung der Mitgliedschaft
§ 7 Ausschluss aus dem Verein
C: Rechte und Pflichten der Mitglieder
§8 Beiträge, Gebühren, Beitragseinzug
§9 Ordnungsgewalt des Vereins
§8 Beiträge, Gebühren, Beitragseinzug
§9 Ordnungsgewalt des Vereins
§10 Die Vereinsorgane
Organe des Vereins sind:
§11 Vergütung der Organmitglieder, Aufwendungsersatz, bezahlte Mitarbeit
§12 Die Mitgliederversammlung
§13 Zuständigkeit der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist unter anderem für folgende Vereinsangelegenheiten zuständig:
§14 Die außerordentliche Mitgliederversammlung
Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
Diese muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von 20% aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird.
§15 Der geschäftsführende Vorstand
§16 Der Gesamtvorstand
§17 Abteilungen
§18 Kassenprüfer:innen
§19 Vereinsordnungen
Der Gesamtvorstand ist ermächtigt durch Beschluss folgende Ordnungen zu erlassen:
a) Beitragsordnung;
b) Finanzordnung;
c) Geschäftsordnung.
Die Ordnungen sind nicht Bestandteil der Satzung.
§20 Haftung des Vereins
§21 Datenschutz
§22 Auflösung
§23 Gültigkeit der Satzung
Bochum, 27.06.2025
